CORONA-Bestimmungen zur Wiederaufnahme des Gaststättenbetriebens ab 04.06.2021 im Schützenhaus Brandau


CORONA-Stufe 2 im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Erstellen und Einhalten des betrieblichen Hygieneschutzkonzepts. Dazu gehören u.a.
  • Aushänge für Gäste
  • Wegeführung
  • Desinfektionsangebot
  • Maskenpflicht für Mitarbeitende und Gäste (außer am Platz)
  • Gästedatenerfassung zur Kontaktnachverfolgung

Mindestabstand

  • zwischen Gästegruppen: 1,5 m von Mensch zu Mensch

            d.h. die Tische müssen so angeordnet sein, dass die Personenabstände einzuhalten sind.

Kontrolle des Negativnachweises

  • Negativer Antigen- oder PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden
  • ODER ein Genesenennachweis bzw. positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate alt
  • ODER voller Impfschutz laut Impfpass: Datum der Zweitimpfung plus 15 Tage 

Aussenbereich:

zwei Hausstände oder 10 Personen über 14 Jahre plus Geimpfte und Genesene, die Gäste müssen am Platz konsumieren,
bei Verlassen des Platzes ist Maske zu tragen
Im Aussenbereich dürfen auch Gäste OHNE Negativnachweis bewirtschaftet werden. Es gilt eine Testempfehlung.

Innenbereich:

zwei Hausstände oder 10 Personen über 14 Jahre plus Geimpfte und Genesene, die Gäste müssen am Platz konsumieren,
bei Verlassen des Platzes ist Maske zu tragen
Im Innenbereich dürfen nur Gäste mit Negativnachweis bewirtschaftet werden.

 

Schützenverein Brandau e.V.

Der Vorstand