Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes ab 19.02.2021 im Schützenhaus Brandau |
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1. Kein Schankbetrieb – Gastraum
dient nur als Durchgang zu den Schießständen 2. Begrenzung der Teilnehmer pro
Schießstand (Luftgewehr/Luftpistole max. 2 Schützen, Sportpistole/Kleinkaliber max. 2 Schützen).
Die Schützen müssen sich einen Tag vor Nutzung der Schießstände anmelden, damit die
Höchstteilnehmerzahl begrenzt werden kann. Der Zugang zum Luftgewehrstand wird über
den Eingang Sportanlage vorgenommen, der Sportpistolen-/KK-Stand ist über den Zugang
aus dem Außenbereich vorzunehmen. Falls jemand unangemeldet kommt und damit
die zulässige Höchstgrenze überschritten wird, wird der Zugang zum Gastraum – Schießstand
verwehrt. 3. Abstandsregelung von 2,00
Meter einhalten (daher auch Begrenzung der Anzahl je Stand) 4. Bei Aushändigung oder
Weitergabe einer Vereinswaffe ist diese vorher zu desinfizieren 5. Einhaltung der Hygieneregeln
und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere Tragen von Gesichtsmasken, kein Körperkontakt, Hände
waschen, Husten-Niesen in die Armbeuge 6. Desinfektionsmittel sind im
Schützenhaus vorhanden, für Notfälle sind auch Schutzmasken (zum Selbstkostenpreis von EURO 4,00) vorhanden 7. Eintragung aller Teilnehmer
mit Namen und Anschrift sowie Trainingsbeginn und -ende in Teil- nehmerlisten, die vier Wochen aufzubewahren
sind. Zugang zu den Standanlagen erst nach Eintragung und Kontrolle der Eintragung sowie
Prüfung der Belegung der Standanlagen durch
durch die Standverantwortlichen 8. Die Toiletten dürfen nur
einzeln (Damen und Herren) benutzt werden. Auch hier gilt Hände waschen, Seife und Einmalhandtücher
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