Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes ab 19.02.2021 im Schützenhaus Brandau


1. Kein Schankbetrieb – Gastraum dient nur als Durchgang zu den Schießständen

2. Begrenzung der Teilnehmer pro Schießstand (Luftgewehr/Luftpistole max. 2 Schützen,

    Sportpistole/Kleinkaliber max. 2 Schützen). Die Schützen müssen sich einen Tag vor Nutzung

    der Schießstände anmelden, damit die Höchstteilnehmerzahl begrenzt werden kann.

    Der Zugang zum Luftgewehrstand wird über den Eingang Sportanlage vorgenommen, der

    Sportpistolen-/KK-Stand ist über den Zugang aus dem Außenbereich vorzunehmen.

    Falls jemand unangemeldet kommt und damit die zulässige Höchstgrenze überschritten wird,

    wird der Zugang zum Gastraum – Schießstand verwehrt.

3. Abstandsregelung von 2,00 Meter einhalten (daher auch Begrenzung der Anzahl je Stand)

4. Bei Aushändigung oder Weitergabe einer Vereinswaffe ist diese vorher zu desinfizieren

5. Einhaltung der Hygieneregeln und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere Tragen von

    Gesichtsmasken, kein Körperkontakt, Hände waschen, Husten-Niesen in die Armbeuge

6. Desinfektionsmittel sind im Schützenhaus vorhanden, für Notfälle sind auch Schutzmasken

    (zum Selbstkostenpreis von EURO 4,00) vorhanden

7. Eintragung aller Teilnehmer mit Namen und Anschrift sowie Trainingsbeginn und -ende in Teil-

    nehmerlisten, die vier Wochen aufzubewahren sind. Zugang zu den Standanlagen erst nach

    Eintragung und Kontrolle der Eintragung sowie Prüfung der Belegung der Standanlagen durch

    durch die Standverantwortlichen

8. Die Toiletten dürfen nur einzeln (Damen und Herren) benutzt werden. Auch hier gilt

    Hände waschen, Seife und Einmalhandtücher verwenden

 

Schützenverein Brandau e.V.

Der Vorstand